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   BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 55/93   

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https://dejure.org/1994,8721
BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 55/93 (https://dejure.org/1994,8721)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1994 - AnwZ (B) 55/93 (https://dejure.org/1994,8721)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93 (https://dejure.org/1994,8721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Verschweigen der früheren Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit - Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1994, 421
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 53/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 55/93
    Das ist - wie bei der wortgleichen Vorschrift des § 7 Nr. 5 BRAO - der Fall, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände (wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung) nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 53/86, BRAK-Mitt. 1987, 150 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 26/95

    Zulassung eines Absolventen der Rechtswissenschaft in der UdSSR als Rechtsanwalt

    Wenn in § 4 RAG anders als in § 6 lit. b der Verordnung vom 22. Februar 1990 auf das Erfordernis eines umfassenden juristischen Hochschulstudiums in der DDR und nicht allgemein auf einen dort anerkannten juristischen Hochschulabschluß abgehoben wird, erklärt sich dies damit, daß einerseits ein an der juristischen Hochschule Potsdam-Eiche oder einer vergleichbaren Einrichtung erworbenes Diplom von der Anerkennung ausgenommen (Volkskammer aaO. S. 1534; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 55/93 - BRAK-Mitt. 1993, 173, 175 - und vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 49/93 - BRAK-Mitt. 1994, 47, 48; vgl. auch Einigungsvertrag Anlage I Kapitel III Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 8 Buchst. y jj), andererseits Juristen, die in den alten Bundesländern lediglich das erste Staatsexamen abgelegt hatten, der Zugang zur Rechtsanwaltschaft nicht etwa über § 4 RAG eröffnet werden sollte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 54/93 - und vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 68/94).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

    Allerdings können nach ständiger Rechtsprechung des Senats bewußt unwahre Angaben des Anwaltsbewerbers zur Annahme seiner Unwürdigkeit führen, insbesondere wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte, arglistige Machenschaften handelt oder die unwahren Angaben im Zulassungsverfahren zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde gemacht werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 53/86, BRAK-Mitt 1987, 150; vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 und 58/93, AnwBl 1994, 295 = NJ 1994, 283 = BRAK-Mitt 1994, 107; vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt 1994, 179).
  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95

    Nicht erfolgte Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung als Grund für die

    Solche bewußt unwahren Angaben eines Anwaltsbewerbers zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde können ihn für den Beruf eines Rechtsanwalts unwürdig erscheinen lassen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94 und 36/94 , vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt. 1994, 179 = AnwBl 1994, 422 = DtZ 1995, 57, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 = BGHR DDR-RAG § 7 Nr. 2 Verhalten unwürdiges 1).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 36/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit zur Ausübung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können auch unwahre Angaben innerhalb oder außerhalb des Zulassungsverfahrens insbesondere dann zur Annahme von Unwürdigkeit führen, wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte, arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften handelt (Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 und AnwZ (B) 58/93, BRAK-Mitt 1994, 107).
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